Joyeux anniversaire Air France! 70 Jahre Konnektivität für den Flughafen.
Das ist ein Grund zum Feiern: Am 14. Oktober 1954 hat die französische Luftverkehrsgesellschaft Air France erstmalig den Hannover Airport angeflogen.
Alle wichtigen Meldungen vom Airport werden als Pressemitteilungen veröffentlicht.
Das ist ein Grund zum Feiern: Am 14. Oktober 1954 hat die französische Luftverkehrsgesellschaft Air France erstmalig den Hannover Airport angeflogen.
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Das hier veröffentlichte Bildmaterial ist zur Unterstützung Ihrer Medienarbeit bestimmt und kann in einer geeigneten Auflösung für Druckwiedergaben bei der Unternehmenskommunikation abgerufen werden. Auch kommerzielle und gewerbliche Nutzung der Bilder sind möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie die angebotenen Fotos zur Veröffentlichung nutzen möchten. Wir stehen Ihnen gerne mit weiteren Informationen zu Verfügung. Bitte geben Sie den ensprechenden Bildnamen mit an.
Bitte beantragen Sie eine Foto-/ Drehgenehmigung beim Hannover Airport.
Film- und Fotoaufnahmen am Hannover Airport sind nur im öffentlichen Bereich möglich. Dazu gehören: Parkflächen, Zufahrtswege, Terminals, Galerien und Shoppassagen, die frei zugänglich sind.
Redaktionelle Film- und Fotoaufnahmen sind kostenfrei. Für kommerzielle und werbliche Produktionen erheben wir Gebühren.
Flugbetrieb und Sicherheit gehen immer vor. Deshalb können Foto-und Drehgenehmigungen jederzeit kurzfristig zurückgenommen werden.
Sicherheitsvorschriften und Regeln
Fluggäste und Mitarbeiter am Flughafen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung befragt werden. Passagiere, die direkt einer Airline zugeordnet werden können, dürfen nur nach Zustimmung durch die entsprechende Airline befragt werden. Aufnahmen von Personen- und Warenkontrollen sind behördlich untersagt.
Folgen Sie bitte den Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Behörden.
Zuständigkeiten
Nicht alle Motive fallen in unseren alleinigen Zuständigkeitsbereich. Über die Dreharbeiten an einem Flugzeug entscheiden die Fluggesellschaften. Der Tower wird von der Deutschen Flugsicherung betrieben. Die Passagier- und Frachtabfertigung erfolgt durch Abfertigungsgesellschaften. Sicherheitskontrollen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei.
Pressesprecher
Leiter Unternehmenskommunikation/Marketing
Stellv. Pressesprecherin
Stellv. Pressesprecherin
Medienservice / Redaktion