Lärmschutz

Fluglärm ist nicht vermeidbar. Wir tun, was wir können, um ihn so gering wie möglich zu halten. Wir schaffen Anreize, leisere Flugzeuge einzusetzen. Die Start- und Landeentgelte richten sich unter anderem nach den Lärmemissionen. Damit übertreffen wir sogar die gesetzlichen Vorgaben. 

Rund um die Uhr - für die Region

24-Stunden Betrieb am HAJ: ein wichtiger Teil des Norddeutschen Luftverkehrskonzeptes

Obwohl per Luftverkehrsgesetz an deutschen Flughäfen kein generelles Nachtflugverbot gilt, sind nur noch sehr wenige Flughäfen nachts geöffnet. Um sicherzustellen, dass Deutschland im internationalen Vergleich wirtschaftlich nicht benachteiligt ist, sind wettbewerbsfähige Betriebszeiten zwingend notwendig. So wie bei Straße und Schienen selbstverständlich.

Im Bundesgebiet sorgen drei Flughäfen für eine „rund-um-die Uhr-Erreichbarkeit“, darunter der Hannover Airport im Norden! Darauf haben sich die Minister der fünf norddeutschen Bundesländer geeinigt. Das heißt: Für das Gebiet Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Niedersachsen ist der Hannover Airport der Verkehrsflughafen, der einen 24 Stunden Betrieb ermöglicht.

Dies liegt unter anderem an seiner

  • zentralen Lage
  • guten Infrastruktur
  • enormen Bedeutung für die Arbeitsplätze in der Region

SCHALLSCHUTZ & LÄRMSCHUTZZONEN

Fluglärm bleibt draußen! Wir unterstützen unsere Anrainer beim Einbau und der Wartung von Schallschutzfenstern.

Mehr erfahren

Schallschutzprogramm 2019

Seit dem 1. August 2019 führt die Flughafen Hannover Langenhagen GmbH das Schallschutzprogramm 2019 durch. Das Programm wird parallel zu dem Verfahren zur Umsetzung des Fluglärmgesetzes durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden angeboten.  

Weitere Informationen

Flug-Visualisierungs-System

Flu-Vi zeigt alle Flugbewegungen am HAJ und macht Lärmmesswerte transparent. 

Verfolgen Sie die Flugspuren in einem Radius von bis zu 90 Kilometern auf einer Karte. Auch Informationen über Flugzeugtyp, Fluggesellschaft, Start- bzw. Zielflughafen, Flughöhe und Steigprofil werden angezeigt. 

Aus technischen Gründen erfolgt die Anzeige 20 Minuten zeitversetzt. Die Lärmmesswerte lassen sich mittels Archiv-Modus im "Fluvi" noch bis zu zwei Monate zurückverfolgen.

 Flug-Visualisierung vom Hannover Airport 

Mess- und Überwachungssystem

Nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, § 19a, hat jeder Verkehrsflughafen in Deutschland eine Lärmmessanlage vorzuhalten und zu betreiben, die die Geräuschentwicklung an- und abfliegender Flugzeuge registriert.

Die Fluglärmmessanlage für den Hannover Airportt besteht aus insgesamt neun ortsfesten Messstellen entlang der Flugrouten, von denen fünf im östlichen und vier im westlichen Umfeld des Flughafens aufgestellt sind.

MEHR ERFAHREN

Hannover Airport: Gutachten zu Wirtschafts- und Standortfaktoren

Inhalte des Gutachtens u.a.:

  • TENDENZEN UND SPANNUNGSFELDER IM LUFTVERKEHR
  • TECHNISCHE AUSSTATTUNG UND VERKEHRSENTWICKLUNG
  • BEVÖLKERUNGS- UND WIRTSCHAFTSSTRUKTUR DER FLUGHAFENREGION HANNOVER
  • FLUGHAFENREGION IM INTERNATIONALEN WETTBEWERB
  • HANNOVER AIRPORT ALS STANDORTFAKTOR
  • HANNOVER AIRPORT ALS WIRTSCHAFTSFAKTOR
  • WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG DES NACHTFLUGVERKEHRS
  • PERSPEKTIVEN FÜR DEN HANNOVER AIRPORT

Zum Gutachen

Wer macht was?

Der Hannover Airport unterstützt aktiv die lärmmindernde Gesamtentwicklung des Luftverkehrs.

Auch andere Unternehmen und Institutionen tragen im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Minderung der Fluglärmbelastung in der Region bei.

Aufgaben der Fluggesellschaften:

  • Betrieb von umweltverträglichen Flugzeugen
  • Reduzierung von nächtlichen Triebwerksprobeläufen
  • Nutzung neuester Navigationstechnik
  • Qualifizierte Schulung der Piloten
  • Intensive Einwirkung auf Flugzeug- und Triebwerkshersteller

Aufgaben der Deutschen Flugsicherung:

  • Lärmmindernde An- und Abflugverfahren im Rahmen höchster Sicherheitsstandards
  • Einsatz modernster Flugführungssysteme
  • Mitarbeit in der Fluglärmschutzkommission
  • Berücksichtigung lärmmindernder Gesichtspunkte bei der Flugführung

Für jeden Verkehrsflughafen in Deutschland wird vom jeweiligen Verkehrsministerium des Landes ein Fluglärmschutzbeauftragter eingesetzt. 
Fluglärmschutzbeauftragter für den Hannover Airport ist Reinhart Thomas Tel.: +49 (0)511 977-2219.

Aufgaben des Fluglärmschutzbeauftragten:

  • Kontakt zu Chefpiloten der Fluggesellschaften mit dem Ziel, lärmarme Flugverfahren durchzusetzen
  • Auswertung der Beschwerden und gegebenenfalls Beantwortung von Einzelbeschwerden
  • Auswertung der statistischen Lärmberichte des Flughafens, insbesondere im Hinblick auf als besonders laut auffallende Gesellschaften und Einflussnahme zur Abhilfe
  • Ständige Mitarbeit bei der Definition der An- und Abflugstrecken
  • Überprüfung der Routeneinhaltung
  • Mitarbeit in der Fluglärmschutzkommission

Ihre Fluglärmbeschwerde und weitere Informationen erhalten Sie hier:
Fluglärmschutzbeauftragten kontaktieren

Für jeden Verkehrsflughafen in Deutschland wird eine "Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge" (Fluglärmschutzkommission) gebildet. Weitere Informationen erhalten Sie hier

Aufgaben der Fluglärmschutzkommission:

  • Durchführung regelmäßiger Sitzungen, in denen auch die Lösung regionaler Probleme angestrebt wird
  • Beratung des Niedersächsischen Verkehrsministeriums und der Deutschen Flugsicherung
  • Bildung von Fachausschüssen
  • Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmschutzkommissionen

Aufgaben des Ministeriums:

  • Erlass von Betriebsbeschränkungen
  • Aufsicht über deren Einhaltung
  • Erteilung von Ausnahmen
  • Genehmigung der Landeentgelte
  • Vorgabe bestimmter lärmabhängiger Strukturen

Weitere Informationen erhalten Sie hier.