Teilnahme und Datenschutz
Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (im folgenden FHG genannt) verlost über ein Online-Gewinnspiel unter allen Teilnehmern, die bis zum 11.01.2020 die Gewinnspiel-Frage richtig beantwortet haben, die auf der Gewinnspielseite genannten Preise.
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist nur unter Einbeziehung folgender Teilnahmebedingungen möglich.
- Datenschutz
Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die FHG die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Gewinnspiels und die anschließende Verlosung speichert. Die Pflichtangaben sind: Die Gewinnspielantwort, Name, E-Mailadresse und ob den Datenschutzbestimmungen zugestimmt worden ist. Andere Angaben und Geschlecht sind freiwillige Angaben und dienen der FHG der korrekten und schnelleren Kommunikation. Die E-Mailadresse ist für die Gewinnmitteilung/-übermittlung erforderlich. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die FHG weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogene Daten des Teilnehmers, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Gewinnspieldaten werden spätestens sieben Wochen nach dem Gewinnspiel unwiderruflich gelöscht. Ausnahme: Eigenständige Anmeldung zum Newsletter. Mit dem Klick auf den Button "Teilnehmen" wird die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilt.
- Teilnahme / Verlosung
Das Gewinnspiel wird von der FHG selbsttätig durchgeführt. Die Teilnahme ist bis zum 11.01.2020 möglich. Die Verlosung findet nur innerhalb Deutschlands statt. Für die Verlosung werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die sich mit allen erforderlichen Angaben registriert haben. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösungsantwort abgegeben, entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Die Gewinner werden von der FHG per E-Mail benachrichtigt. Sollte ein Gewinner innerhalb von zwei Wochen nicht erreichbar sein, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
- Gewinn
Der Gewinn beinhaltet ausschließlich die auf der Seite genannten Gewinne/Produkte. Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf höherwertige Produkte, Upgrades o. ä. ist ausgeschlossen.
- Teilnehmer, Disqualifikation vom Gewinnspiel bzw. der Verlosung
Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Zur Teilnahme am Gewinnspiel/Verlosung ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Mitarbeiter der FHG, ihrer verbundenen Unternehmen sowie Gewinnspielpartner einschließlich Angehörige der vorgenannten Gruppen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die FHG ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, doppelte Teilnahme, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Die Teilnahme über Gewinnspielportale bzw. Gewinnzentralen und/oder Gewinnforen oder automatisierte Gewinnspiel-Onlinedienste ist ebenfalls ausgeschlossen. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
- Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels
Die FHG behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich die FHG das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die FHG berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
- Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung der FHG - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die FHG gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die FHG bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung der FHG gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen Ferner haftet die FHG nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel-Internetseite. Die FHG wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernimmt die FHG keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht
- Sonstiges
Der Rechtsweg ausgeschlossen. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Hannover vereinbart.