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HAJ General Aviation Terminal
Willkommen im GAT am EDDV (HAJ)
Unser Service für Privat- und Geschäftsreiseflüge
- Wartelounge für Fluggäste
- Briefingraum
- Pilotenlounge
- Internet Hot Spot
- Kaffeebar
Hinweise zur Aus- und Einreise
Hiermit informieren wir über die Prozesse der Ausreise in ein NON-Schengen-Land sowie über die Einreise aus einem Non-Schengen-Land am GAT, die ab dem 1. Februar 2024 in Kraft treten.
Diese sind aufgrund diverser Vorkommnisse und Abweichungen bei einem Bundespolizei-Audit kurzfristig erforderlich geworden. Grundsätzlich gilt, dass die Bundespolizei keine mobilen Kontrollen mehr am Luftfahrzeug durchführt (Ausnahmen: z.B. Ambulanzflüge).
Folgende Rechtsgrundlage für die Übermittlung der General Declaration finden Sie neben der ICAO – Vorschrift aus der VO(EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) gemäß Anhang VI, 2.3.1 SGK:
2.3. Personenkontrollen bei Privatflügen
2.3.1. Im Falle von Privatflügen aus oder in Drittstaaten übermittelt der Flugkapitän den Grenzschutzbeamten des Bestimmungsmitgliedstaats und gegebenenfalls des Mitgliedstaats der ersten Einreise vor dem Abflug eine allgemeine Erklärung, die insbesondere einen Flugplan gemäß Anlage 2 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt und Angaben zur Identität der Fluggäste enthält.
Jede Person, die aus einem Non-Schengen-Land am Hannover Airport landet, hat sich der Einreisekontrolle zu unterziehen. Gem. § 98 (2) Nr. 2 AufenthG handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn sich eine grenzkontrollpflichtige Person nicht der grenzpolizeilichen Kontrolle stellt.
Vor der Einreise aus einem Non-Schengen-Land ist ebenfalls das Formular der „General Declaration“ vom verantwortlichen Piloten auszufüllen und der Bundespolizei sowie dem Zoll zu übermitteln.
Nach Landung am Hannover Airport hat sich die gesamte Besatzung des Flugzeuges der Einreisekontrolle durch die Bundespolizei zu unterziehen. Die Grenzkontrolle von Flugzeugbesatzungen (Crews) erfolgt bei Abstellung auf dem GAT-Vorfeld gemeinsam mit den Fluggästen unmittelbar nach Onblock.
Im Regelfall ist die Bundespolizei bei entsprechend vorliegendem Flugplandaten bei Ankunft des Luftfahrzeuges (Onblock) zur Einreisekontrolle am GAT.
Bei Ankunft (Onblock) des Non-Schengen-Fluges auf dem GA1-Vorfeld wird der luftseitige Gebäudeeingang bis zum Eintreffen der Bundespolizei verriegelt. Ein Eintreten in das Gebäude ist bis zum Eintreffen der Bundespolizei für alle Nutzer nicht möglich. Erst, wenn die Bundespolizei die betreffenden Personen am luftseitigen Eingang des GAT persönlich zur Einreisekontrolle in Empfang nimmt, wird der Eintritt in das Gebäude generell wieder freigegeben.
Ist das Luftfahrzeug auf einem anderen Vorfeld abgestellt, wird die Einreise über den Passagier- und Crew-Transport sichergestellt.
Falls die Bundespolizei im Einzelfall aufgrund von Sonderereignissen die Einreisekontrolle am GAT nicht durchführen kann, wird das aus einem Non-Schengen-Land kommende Flugzeug auf dem Hauptvorfeld abgestellt.
Die Besatzung wird anschließend zur von der Bundespolizei bestimmten Grenzkontrollstelle gebracht und anschließend luftseitig zum GAT transportiert. Auch die Ausreise kann aus dem oben genannten Grund nach der Sicherheitskontrolle am GAT über die von der Bundespolizei bestimmte Grenzkontrolle erfolgen.
Weitere Informationen zur General Declaration finden Sie im Schengener Grenzkodex im Anhang VI – Abs. 2.3 – Personenkontrollen bei Privatflügen.
Kontaktdaten Bundespolizei:
Tel.: 0511 7281 1111
E-Mail: bpolifh.haj@polizei.bund.de
Grundlegend ist vor Ausreise in ein Non-Schengen-Land das Formular der „General Declaration“ vom verantwortlichen Piloten auszufüllen und der Bundespolizei sowie dem Zoll zu übermitteln.
Diese muss spätestens 60 Minuten vor geplanter Abflugzeit zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb der regulären Öffnungszeiten des GAT (06:00 – 22:00 Uhr) müssen die betreffenden Personen anschließend spätestens 30 Minuten vor dem geplanten Abflug zur Grenzkontrolle am GAT bereitstehen.
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten des GAT haben sich die betreffenden Personen über die Klingel im Eingangsbereich des GAT für die Ausreise anzumelden, sofern der Flug nicht vorher angekündigt wurde.
Anschließend erfolgen die Grenzkontrolle durch die Bundespolizei am GAT sowie der Weitertransport der betreffenden Personen zum Luftfahrzeug.
Kontaktdaten Bundespolizei:
Tel.: 0511 7281 1111
E-Mail: bpolifh.haj@polizei.bund.de
Ebenfalls zu beachten sind die folgenden geltenden Zollbestimmungen:
Bei der Ein- und Ausreise von Personen bzw. von mitgeführten Waren über das GAT sind u.a. folgende gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit den nach-folgenden Rechtsgebieten zu beachten:
- Verbrauchsteuern (für Zigaretten, Waffenpfeifentabak, Alkohol, usw.), - Verbote und Beschränkungen (z. B. bei Betäubungsmitteln, Arzneimitteln, Waffen), - Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel (ab 10.000 Euro schriftliche Anmeldung), - Einfuhrabgaben für sonstige Waren (Zoll, EUST, Freigrenze von 430,- Euro im nichtkommerziellen Reiseverkehr) und - Außenwirtschaftsrecht (Embargobestimmungen, Ausstellung von nichtkommerziellen Ausfuhrbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke / „Tax Free“)
Nähere Informationen dazu können aus dem Internetauftritt der Zollverwaltung unter www.zoll.de entnommen werden. Bei Unklarheiten oder Fragen kann auch die Zolldienststelle unter der Rufnummer 0511 5469 5152 (24/7-Dienstverrichtung) kontaktiert werden.
Alle relevanten Kontaktdaten finden Sie hier:
Kontaktdaten Bundespolizei:
Tel.: 0511 7281 1111
E-Mail: bpolifh.haj@polizei.bund.de
Kontaktdaten Zoll:
Tel.: 0511 5469 – 5152
E-Mail: KEFUE.Flughafen-Hannover@zoll.bund.de
Kontakt
Anreise
Anreise mit dem Fahrzeug
Von der Autobahn A7 (Hamburg – Kassel) und der A2 (Berlin-Dortmund) gelangen Sie direkt über den Flughafen-Zubringer A352 oder die Abfahrt Langenhagen (A2) auf das Flughafengelände. Folgen Sie der Ausschilderung General Aviation Terminal.
Adresse für Navigationsgeräte:
Nordstrasse 12, 30855 Langenhagen
ADRESSE IN GOOGLE MAPS ÜBERNEHMEN
Parken am GAT
Einige Kurzzeitparkplätze (Parkzeit bis 1 Std.) befinden sich direkt vor dem GAT 1.
Für eine Parkdauer von ein bis zwei Tagen steht eine begrenzte Anzahl von Langzeitparkplätzen zur Verfügung. Den Parkausweis dafür bekommen Sie am Servicetresen im GAT 1.
Für Aufenthalte, die über diese Parkzeiten hinaus gehen, steht Ihnen das Parkhaus 7 (Fußweg ca. 300 Meter / 5 Minuten) zur Verfügung.
Anreise aus der Luft
Es ist nicht notwendig, einen Slot zu beantragen.
Unsere Handlingsagenten unterstützen Sie bei Bedarf gerne.
Abstellmöglichkeiten für Ihr Flugzeug gibt es auf den GA-Flächen oder auf dem Hauptvorfeld.
Eine Ankündigung von gewerblichen Flügen können Sie uns gern per E-Mail an gat@hannover-airport.de zusenden.
Wir bitten Sie, Ihr Luftfahrzeug nach der Landung nicht anzubremsen, sondern mit Bremsklötzen/Shocks zu sichern. Wir stellen sie im GAT-Bereich am Vorfeldrand zur Verfügung. Fragen Sie gerne unser GAT-Personal.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Flugplanung unsere örtlichen Flugbeschränkungen.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Luftaufsicht:
Tel.: +49 (0)511 977-1455 oder per E-Mail an operations@hannover-airport.de.
Weitere Verkehrsmittel
Taxi
Die Fahrt mit dem Taxi vom Flughafen zum Hauptbahnhof Hannover kostet etwa 30 Euro und dauert rund 30 Minuten. Telefon: +49 (0)511 977-1505
S-Bahn
Die S5 Hannover Airport Line verkehrt alle 30 Minuten und bringt Sie direkt vom Terminal C des Flughafens zum Hannover Hauptbahnhof.
Die einfache Fahrt kostet derzeit 3,40 Euro und dauert etwa 20 Minuten.
Autovermietungen
Im Autovermietzentrum in der Ankunftsebene zwischen Terminal A und B sind mehrere namhafte Autovermieter vertreten.
Transferdienste
Sicher und preisgünstig holt Sie auf Wunsch einer der Transferdienste vom GAT ab und bringt Sie pünktlich wieder zum Flughafen – an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.
Services LFZ, Pilot & Crew
Hier finden Sie weitere Informationen zu Besatzungs- und Crewversorgung, Betankung, Catering, Handling, Tagungsmöglichkeiten am Hannover Airport und VIP-Service.
Rundflüge & Flugschulen
Verschiedene Luftfahrtunternehmen bieten am Hannover Airport Charterdienste und Rundflüge an.
Möchten Sie selbst eine Piloten-Lizenz erwerben? Ein kompetentes Team an Fluglehrern bereitet Sie zielgerichtet auf die Prüfungen vor.
Als ausgebildeter Pilot können Sie am Hannover Airport Flugzeuge und Helikopter chartern oder sich mit anderen Flugbegeisterten austauschen.
Mehr Informationen
Unternehmen am GAT
Die Firmen ACC Columbia Jet Service GmbH und Aerowest Flugzeugtechnik GmbH sind Werften- und Wartungsdienstleister am Standort. Zudem gibt es Flugschulen und weitere luftfahrtaffine Unternehmen. Möchten auch Sie sich hier ansiedeln? Dann melden Sie sich bitte hier.
Hotels am Flughafen
Petzelstraße 60
30669 Hannover
Flughafenstraße 5
30669 Hannover
Entgelte- & Leistungsverzeichnis General Aviation
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GAT Nutzungsbedingungen und Entgelte gültig ab 01.01.2024 553 KB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere Entgelte
Weitere Informationen zu Entgelten, Services & Leistungen und AGBs finden Sie auf unserer Business-Seite.
Flugpionier Karl Jatho
Ein Luftsprung schreibt Geschichte
17. Dezember 1903: In den USA heben die Luftfahrtpioniere Orwille und Wilbur Wright in den Sanddünen von Kitty Hawk zu ihrem ersten Motorflug ab. Doch sie sind nicht die ersten: Schon vier Monate zuvor gelang dem hannoveraner Magistratsbeamten Karl Jatho auf der Vahrenwalder Heide bei Hannover der erste Luftsprung. In den Wochen darauf folgten weitere Versuche.
Erster Flug
Im November 1903 legte Jatho mit seinem deutlich verbesserten Motordrachen Nr. 2 eine Distanz von 60 Metern zurück.
Karl Jatho Terminal
Das General Aviation Terminal 1 trägt zu Ehren des Luftfahrtpioniers den Namen „Karl Jatho Terminal“.
Hier erfahren Sie mehr über das Karl-Jatho ProjektHannover Airport TV zeigt die beiden Flugversuche am Karl Jatho Terminal, HAJ:
Öffnungszeiten & Kontakt
General Aviation Terminal
Täglich geöffnet: 06:00 bis 22:00 Uhr (Ortszeit HAJ/EDDV; UTC+1 bzw. +2)
24 Stunden auf Anfrage (gesonderte Berechnung)