Zollbestimmungen

Informationen für abfliegende Gäste

Als Reisender aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat können Sie in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen. Informationen zum Tax Refund erhalten Sie hier

Informationen zur Anmeldepflicht von Barmitteln erhalten Sie hier

Informationen für ankommende Gäste

Nach der Passkontrolle gelangen Sie zur Zollkontrolle. Dort müssen Sie sich für den roten (anmeldepflichtige Waren) oder grünen (anmeldefreie Waren) Ausgang entscheiden. Wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der EU einreisen oder nicht mehr als die zulässigen Freimengen mit sich führen, benutzen Sie bei der Zollkontrolle den grünen Ausgang. Führen Sie mehr als die zulässigen Freimengen mit, benutzen Sie den Roten Ausgang und melden die Waren beim Zoll an.

Weitere Informationen zu anmeldepflichtigen und anmeldefreien Waren erhalten Sie auf der folgenden Internetseite des Zolls www.zoll.de oder hier.

Bitte beachten Sie bei Ihren Reisen die geltenden Zollbestimmungen. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen können Sie sich genau informieren, welche zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften dabei zu beachten sind.

 

Logo Zoll
Zoll Flughafen (Reiseverkehr)

Ankunftsebene Terminal C

Veterinärrechtliche Bestimmungen für ankommende Gäste aus Nicht-EU-Ländern

Die Einfuhr von Tieren, Lebensmitteln oder Waren tierischer Herkunft in die Europäische Union ist streng geregelt. Die genauen Bestimmungen erfahren Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort in Deutschland zuständigen Veterinärbehörde oder bei der amtstierärztlichen Grenzkontrollstelle. Weitere Informationen zu der Einreise mit Hunden oder Katzen erhalten Sie auch auf der Internetsite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

http://www.bmel.de/

Veterinärslogo
Amtstierärztliche Grenzkontrollstelle

Informationen über das Einführen von Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern

Bitte beachten Sie das Informationsblatt "Regelungen zur Pflanzengesundheit" der Europäischen Kommission.