Einschränkungen der S-Bahn vom 18.-23.11.2024

Aufgrund von Bauarbeiten zwischen Hannover Nordstadt und Hannover Hauptbahnhof kommt es in der Zeit  von Montag, 18. November bis Samstag, 23. November zu Einschränkungen im S-Bahn-Verkehr. Betroffen sind die Linien S1, S2, S4, S5, S21 und S51.

Von Dienstag, 19. November bis Freitag, 22. November entfallen sämtliche Fahrten der Linie S5 zwischen Hannover Hauptbahnhof und Hannover Flughafen. Ab Langenhagen-Pferdemarkt ist ein Schienenersatzverkehr eingerichtet.

Weitere Details und tagesaktuelle Meldungen entnehmen Sie bitte den Medien der S-Bahn Hannover.

Drohnenflug

Drohnen in der Nähe des Hannover Airport – das müssen Sie wissen

Drohnen sind ein tolles Hobby und machen Spaß. Aber nur da, wo sie keine Menschen gefährden. Vor allem in unmittelbarer Nähe von Flughäfen ist das Fliegen mit Drohnen deshalb streng verboten. 

Am Hannover Airport und einem Umkreis von 1,5 Kilometern um den Flughafenzaun gilt ein absolutes Flugverbot für Drohnen. Verstöße werden als gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr gewertet und können bis zu fünf Jahre Haft nach sich ziehen.

DFS-Kontrollzone: Hier sind Flieger im Start- oder Landeanflug. Drohnen dürfen fliegen, aber nur bei Sichtwetterbedingen und nach den im NfL I 1197-17 festgelegten Regeln bis zu 50 Meter über Grund hoch (innerhalb der Sichtweite). Die Ausmaße der Kontrollzonen finden Sie hier

Radio Mandatory Zone (RMZ): Vor dem Einflug muss man sich per Funk beim Flugplatz-Fluginformationsdienst anmelden. Wer kein Funkgerät dabei hat und kein Funksprechzeugnis vorweisen kann, hat Flugverbot.

Flugverbotszonen: unter anderem über oder in der Nähe von Krankenhäusern, Flugplätzen oder Autobahnen und Bundesstraßen.

Kennzeichnungspflicht: Ab einem Gewicht von 250 Gramm muss eine Plakette mit Name und Adresse des Eigentümers angebracht werden – auch bei Flügen auf Modellfluggeländen. Der Eigentümer kann sie selbst anbringen. Die Plakette muss feuerfest sein (gültig ab 1.10.2017).

Kenntnisnachweis: Ab zwei Kilogramm müssen zusätzlich besondere Kenntnisse nachgewiesen werden, eine Art "Drohnenführerschein" (gültig ab 1.10.2017).

Erlaubnispflicht: Ab fünf Kilogramm wird außerdem eine spezielle Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde benötigt

Generell Verboten ist außerdem das Fliegen über und in der Nähe von: 

  • Menschenansammlungen
  • Einsatzorten der Polizei und Rettungskräfte sowie Krankenhäusern
  • Wohngrundstücken
  • Naturschutzgebieten
  • Industrieanlagen, Flugplätzen und Bundesfernstraßen
  • Verfassungsorganen, Bundes- und Landesbehörden

Mehr Infos/App: Die kostenfreie Drohnen-App der Deutschen Flugsicherung (DFS) im Apple Store und im Google Play Store beantwortet die Frage "Wo kann ich fliegen?" und hat Flug-Infos, Regeln und interaktives Kartenmaterial für jeden Standort in Deutschland parat. Weitere Infos zur DFS-DrohnenApp. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Informationsseite der Deutschen Flugsicherung: www.dfs.de

Den Informationsflyer der EASA (European Aviation Safety Agency) finden Sie hier (nur auf Englisch verfügbar). 

Verbotszone für Drohnen am HAJ

DFS-Kontrollzonen am HAJ