Schallschutz & Lärmschutzzonen

Fluglärm bleibt draußen! Wir unterstützen unsere Anrainer beim Einbau und der Wartung von Schallschutzfenstern.

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gemäß Paragraph 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) konnten bisher bei den jeweilig zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden gestellt werden. Ab dem 1. August 2019 können diese Maßnahmen auch direkt über den Hannover Airport beantragt werden. 

Wartung und Überprüfung von Schallschutzfenstern

Der vom Hannover Airport angebotene Service für eine kostenfreien fachmännischen Wartung von Schallschutzfenstern, die im Rahmen des freiwilligen Schallschutzprogramms in der Zeit von 1996 bis 1999 verbaut bzw. gefördert wurden, ist inzwischen ausgelaufen. Aktuell wird kein Service zur Fensterwartung angeboten.

Lärmschutzzonen

Mit der im Jahre 2007 in Kraft getretenen Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm hat der Bund den Ländern die Kompetenz zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche, u.a. für ihre Verkehrsflughäfen, übertragen. 
Dieser neuen Aufgabe ist Niedersachsen mit der Niedersächsischen Verordnung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen als eines der ersten Bundesländer nachgekommen.

Die Verordnung wurde am 21.09.2010 veröffentlicht.

Das Land Niedersachsen hat außerdem in seinem Landesraumordnungsprogramm (LROP) einen Siedlungsbeschränkungsbereich (SBB) festgelegt.

Dieser ist definiert für den LDEN (= Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (Day-Evening-Night) über 24 Stunden) > 55 dB.

Innerhalb dieses Bereiches dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen keine neuen Flächen oder Gebiete für Wohnnutzungen und besonders lärmempfindliche Einrichtungen dargestellt oder festgesetzt werden.

Ihr Ansprechpartner

An- und Abflugstrecken

Die Definition und die Kontrolle der An- und Abflugstrecken (Flugrouten) am Hannover Airport erfolgen durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) nach Beratung mit der "Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung" (Fluglärmschutzkommission).

Neben der sicheren Betriebsabwicklung steht dabei insbesondere die Reduzierung der Fluglärmbelastung in den Wohngebieten der Region im Mittelpunkt der Bemühungen.

Über die Standard-Abflugrouten werden startende Luftfahrzeuge daher so geführt, dass möglichst wenige Anrainer des Hannover Airport von Fluglärm betroffen sind.

Diese Minimum Noise Routings (SID) sind nebenstehend dargestellt.
Download der Datei als PDF

Die Anflugrouten auf den Hannover Airport dagegen richten sich nach den Achsen der Start- und Landebahnen Nord und Süd.

Ostbetrieb (Starts und Landungen in Richtung Osten, Betriebsrichtung 09) und Westbetrieb (Starts und Landungen in Richtung Westen, Betriebsrichtung 27) stehen am Flughafen Hannover im langjährigen Durchschnitt wetterbedingt im Verhältnis von ca. 30 % zu 70 %.

Flug-Visualisierungs-System

Flu-Vi zeigt alle Flugbewegungen am HAJ und macht Lärmmesswerte transparent. 

Verfolgen Sie die Flugspuren in einem Radius von bis zu 90 Kilometern auf einer Karte. Auch Informationen über Flugzeugtyp, Fluggesellschaft, Start- bzw. Zielflughafen, Flughöhe und Steigprofil werden angezeigt. 

Aus technischen Gründen erfolgt die Anzeige 20 Minuten zeitversetzt. Die Lärmmesswerte lassen sich mittels Archiv-Modus im "Fluvi" noch bis zu zwei Monate zurückverfolgen.

 Flug-Visualisierung vom Hannover Airport