Schallschutzprogramm2019
Seit dem 1. August 2019 führt die Flughafen Hannover Langenhagen GmbH das Schallschutzprogramm 2019 durch. Das Programm wird parallel zu dem Verfahren zur Umsetzung des Fluglärmgesetzes durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden angeboten.
Anspruchsberechtigte
Einen grundsätzlichen Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen haben Eigentümer von Grundstücken, welche sich innerhalb der Tag-Schutzzone 1 bzw. der Nacht-Schutzzone des Lärmschutzbereichs befinden.
Ob Ihr Grundstück in einer der Schutzzonen liegt, können Sie den Karten entnehmen, die Sie hier auf der Homepage des Nds. Umweltministeriums einsehen können.
Ausschlussgründe
Wenn z.B. die baulichen Anlagen den Anforderungen des Gesetzes bereits entsprechen, bei Errichtung den Schallschutzanforderungen genügen mussten, oder der Flughafen bereits freiwillige Leistungen erbracht hat.
Förderfähige bauliche Schallschutzmaßnahmen
Dies sind Maßnahmen zur schalltechnischen Ertüchtigung der Umfassungsbauteile von Aufenthaltsräumen wie Wände, Fenster, Dächer oder Decken, die Aufenthaltsräume nach außen umschließen.
Förderfähig sind alle Aufenthaltsräume in der Tagschutzzone 1 und innerhalb der Nacht-Schutzzone solche Räume, die in nicht nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen benutzt werden. In diesen Räumen besteht auch ein Anspruch auf den Einbau von Belüftungseinrichtungen.
Nach §5 Ziffer 4 der „Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm“ beträgt der Höchstbetrag für die Erstattung erforderlicher baulicher Schallschutzmaßnahmen € 150,- pro m² Wohnfläche.
Verfahrensablauf
Den „Ablauf des Verfahrens zur Erstattung baulicher Schallschutzmaßnahmen“ finden Sie hier.
Es wird jedem Antragsteller dringend empfohlen, vor der Durchführung von baulichen Schallschutzmaßnahmen durch die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) prüfen zu lassen, ob und in welchem Umfang Anspruch dem Grunde nach besteht. Sie können den Antrag telefonisch unter 0511 - 977 1268 oder per E-Mail unter umweltschutz@hannover-airport.de erhalten.
Weitere Informationen zum Lärmschutzbereich einschließlich der Karten mit den Schutzzonen sowie den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Seiten des Niedersächsischen Umweltministeriums.